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Abstimmung zum Ausländerstimmrecht

22. November 2011
Der falsche Weg zur Mitbestimmung

Am Sonntag stimmt der Kanton Luzern darüber ab, ob die Gemeinden das Recht erhalten sollen, das Ausländerstimmrecht einzuführen. Die CVP empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Sie sieht weiterhin in der Einbürgerung den sinnvollen Weg zur Erlangung des Stimm- und Wahlrechts.

Die CVP anerkennt, dass die Ausländerinnen und Ausländer einen unverzichtbaren Beitrag für die Schweizer Wirtschaft leisten. Sie hat deshalb ein gewisses Verständnis für den Wunsch der Ausländerinnen und Ausländer nach mehr Mitbestimmung. Den vorgeschlagenen Weg dazu sieht sie hingegen als falsch an. „Wir sind der Meinung, dass das Stimmrecht weiterhin an das Schweizer Bürgerrecht gebunden sein soll“, sagt Kantonsrätin Heidi Duss.

Einbürgerung als Königsweg

Wer in der Schweiz wählen und abstimmen möchte, kann sich einbürgern lassen. Die einbürgerungswillige Person muss darlegen, dass sie der deutschen Sprache mächtig und gut integriert ist und auch die Rechtsordnung akzeptiert und einhält. „Wer diese vorgegebenen Kriterien erfüllt, soll auf Gesuch hin das Schweizer Bürgerrecht und somit das Stimmrecht erhalten“, sagt Heidi Duss. Der Vorteil dabei: Die Einbürgerung gewährleistet, dass jene Person in der Lage ist, das Stimm- und Wahlrecht überhaupt wahrzunehmen. Oder wie es Heidi Duss ausdrückt: „Wer den Einbürgerungstest besteht, hat bewiesen, dass seine Sprachkenntnisse und die Vertrautheit mit den hiesigen Verhältnissen genügen, um das Stimm- und Wahlrecht sinnvoll auszuüben.“ Dies sei der richtige Weg zur Mitbestimmung.

Für die CVP steht denn auch weniger das Ausländerstimmrecht im Vordergrund, sondern die Einbürgerungskriterien. So setzt sie sich in Gemeinden und Kanton für klare, transparente und faire Einbürgerungskriterien ein.

 
Bauer Medien AG